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3G-Regeln für die Mitgliederversammlung

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Hallo liebe Vereinsmitglieder!

 

Auch in diesem Jahr kann die Mitgliederversammlung in Präsenz stattfinden.

Die aktuelle CoSchuV erlaubt Zusammenkünfte in geschlossene Räumen unter Einhaltung der 3G-Regel und dem Tragen einer medizinische Maske (auch am Platz).

 

Was bedeutet dies konkret?

Personen, die an der Mitgliederversammlung teilnehmen möchten, müssen 

- einen Nachweis über einen vollständigen Impfschutz (2 Impfungen, auch bei einer Erstimpfung mit Johnson&Johnson), alternativ

- einen Genesenennachweis (Abnahme des positiven PCR-Tests muss mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage zurückliegen), alternativ

- einen Negativnachweis durch einen zugelassenen verkehrsfähigen Antigen-Schnelltest (max. 24 Stunden zurückliegende Testung) bzw. einen Negativnachweis aufgrund einer maximal 48 Stunden zurückliegenden Testung mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR usw.) 

vorweisen

Es gelten die Ausnahmen für Kinder unter 6 Jahren/nicht eingeschulte Kinder sowie Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre entsprechend der Regelungen im Sportbetrieb.

Während der Veranstaltung ist eine (mindestens) medizinische Maske zu tragen, die Tragepflicht besteht auch am Sitzplatz.

 

Wir freuen uns auf euer Kommen!

 

Der Vorstand